Jugendschutz
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„Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person über 18 Jahren erlaubt. Die Erziehungsbeauftragung muss glaubhaft und in schriftlicher Form nachgewiesen werden, andernfalls wird der Zutritt verweigert.
Das Formular gibt es hier zum Download >>> Zum Jugendschutzgesetz >>> Kinder unter 6 Jahren kommen umsonst rein, alle darüber zahlen voll. Allerdings sollten sich die Eltern überlegen, ob sie Ihren Nachwuchs an diesem Tag nicht lieber in die Obhut der Oma geben, denn das Bodenseestadion bietet wenig Ausweichmöglichkeiten, falls den Kleinen Lärm und Leute zuviel werden. |