Jugendschutz
Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung allerdings behördlich angeordnet werden. In diesem Fall weisen wir explizit darauf hin.
Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Kinder dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person.
Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt – sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken.
-> Der Zutritt für Kinder unter 14 Jahren ist also nur in Begleitung erziehungsberechtigter oder beauftragter, volljähriger Personen gestattet. Wenn das Sorgerecht für den Zeitraum des Festivals auf eine andere, volljährige Person übertragen wird, sollte dies von dem/den Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigt werden.
Das Formular für Kinder unter 14 Jahren gibt es hier zum Download >>>
Kinder unter 6 Jahren kommen umsonst rein, alle darüber zahlen voll.
Allerdings sollten sich die Eltern überlegen, ob sie Ihren Nachwuchs an diesem
Tag nicht lieber in die Obhut der Oma geben, denn das Bodenseestadion bietet
wenig Ausweichmöglichkeiten, falls den Kleinen Lärm und Leute zuviel
werden.











